krebsliga_aargaukrebsliga_baselkrebsliga_bernkrebsliga_bern_dekrebsliga_bern_frkrebsliga_freiburgkrebsliga_freiburg_dekrebsliga_freiburg_frkrebsliga_genfkrebsliga_glaruskrebsliga_graubuendenkrebsliga_jurakrebsliga_liechtensteinkrebsliga_neuenburgkrebsliga_ostschweizkrebsliga_schaffhausenkrebsliga_schweiz_dekrebsliga_schweiz_fr_einzeiligkrebsliga_schweiz_frkrebsliga_schweiz_itkrebsliga_solothurnkrebsliga_stgallen_appenzellkrebsliga_tessinkrebsliga_thurgaukrebsliga_waadtkrebsliga_wallis_dekrebsliga_wallis_frkrebsliga_zentralschweizkrebsliga_zuerichkrebsliga_zug
Ernährung und KrebsErnährungsberatungErnährung und Krebs

Ernährungsberatung

Lassen Sie sich persönlich in ihrer Region beraten, was die beste Ernährungsweise für Sie ist. Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater können individuell auf Ihre Probleme und Wünsche eingehen und mit Ihnen zusammen Lösungen erarbeiten.
Die Ernährungsberatung sollte von einer/einem gesetzlich anerkannten Ernährungsberater/in durchgeführt werden. Die Grundversicherung übernimmt mit einer ärztlichen Verordnung eine bestimmte Anzahl an Beratungsgesprächen. Adressen bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt im nächstliegenden Spital oder beim Schweizerischen Verband der Ernährungsberater/Innen (SVDE/ASDD).
Auf der Website des SVDE können Sie eine/n Ernährungsberater/in nach Adresse suchen: www.svde-asdd.ch

Was vergütet die Krankenkasse?
Während eines Spitalaufenthalts sind die Kosten der Ernährungsberatung in der Spitalpauschale inbegriffen.
Die Kosten für eine private Ernährungsberatung wird bei einer ärztlichen Verordnung von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist, dass die Beratung von einer gesetzlich anerkannten Ernährungsberaterin oder einem gesetzlich anerkannten Ernährungsberater durchgeführt wird.
Anerkannte Beraterinnen und Berater verfügen entweder über einen Abschluss einer Höheren Fachschule (HF), einen Bachelor of Science (BSc) in Ernährung und Diätetik oder einen vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Abschluss.