Eine Krebstherapie kann die Mundschleimhäute schädigen. Dadurch wird die natürliche Schutzbarriere gegen Bakterien und Pilze geschwächt. Oft haben die Betroffenen dann schmerzhafte Entzündungen im Mund oder dem Rachen, und die Verdauung ist beeinträchtigt.
Bei einer Chemo- und/oder Strahlentherapie zeigen sich die ersten Symptome oft erst nach einigen Behandlungstagen. Die Schmerzen und Schluckbeschwerden beeinträchtigen das Essen und Trinken und erhöhen dadurch auch das Risiko für eine Mangelernährung.
Informieren Sie bei Entzündungen der Mundschleimhaut das Behandlungsteam, damit pflegerische, medikamentöse oder ernährungsspezifische Massnahmen ergriffen werden können zur Schmerzlinderung, zum Mundschleimschutz oder durch Anpassung der Ernährung.
Tipps
- Passen Sie die Temperatur und Konsistenz des Essens Ihrem Empfinden an (z.B. weiche, pürierte Kost). Probieren Sie aus, ob Sie klebrige Lebensmittel (z.B. Honig, Schmelzkäse), krümelige, bröselige wie Zwieback oder Kekse, faserige wie etwa Stangensellerie, Spargeln oder scharfkantige Lebensmittel wie Bonbons, Nüsse und Brotkrusten vertragen.
- Essen Sie keine sauren oder scharfen Lebensmittel.
- Verzichten Sie auf Alkohol und Tabak, da beides die Mundschleimhaut reizt.
- Halbgefrorene Gurkenstücke oder Eiswürfel oder eingefrorene Trinknahrung beruhigen die Mundschleimhaut und dämpfen den Schmerz.
- Vor dem Essen können Sie auch ein wenig Rahm oder spezielle Mundgels (erhältlich in der Apotheke) im Mund verteilen. Beides bildet einen Schutzfilm über den Mundschleimhäuten.
Achten Sie auf eine gute Mundhygiene
Eine sorgfältige Mundhygiene hilft vorbeugend und kann während der Krebsbehandlung Beschwerden lindern. Verwenden Sie mehrfach täglich Wasser und eine gute Zahnpasta und vermeiden Sie spezielle, oft reizende Mundspüllösungen. Fragen Sie Ihr Beratungsteam, wie Sie die Zähne und den Mund pflegen können.
Zahnstatus
Medikamentöse Tumortherapien sowie Strahlentherapien im Mund oder im Hals-Nasen-Ohren-Bereich können Zahnschäden verursachen. Lassen Sie wenn möglich vor Beginn der Krebstherapie den Zustand der Zähne und des Zahnfleisches zahnärztlich kontrollieren und schriftlich dokumentieren (Zahnstatus).
Die Behandlung von Zahnschäden, die durch eine Krebstherapie auftreten, wird von der Krankenkasse nur dann übernommen, wenn sie nachweislich vor der Krebsbehandlung noch nicht bestanden haben.